SpurLos: Das völlig anonyme und sichere Cloud-Interface zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen und Behörden.
 
Die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor. Sie soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße zu melden und verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
 
Das HinSchG gilt seit dem 2. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt). Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben bereits umsetzen. Die Bußgeldvorschrift, wonach Bußgelder drohen wenn ein interner Kanal nicht eingerichtet oder betrieben wird, tritt aber erst sechs Monate nach Verkündung des HinSchG in Kraft. Solange wird also kein Bußgeld wegen fehlender Einrichtung verhängt.

Gleiches gilt auch für Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht der Gesetzentwurf eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor. Diesen Unternehmen ist es zudem erlaubt, Ressourcen zu teilen und mit anderen Unternehmen eine „gemeinsame Meldestelle“ zu betreiben. 
 
 
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